100 Jahre AGV

geber sowie ihre Vereinigungen ihre Arbeitsbedingungen ohne staatliche Ein- griffe selbständig regeln können. Ob diese Regelungen in Form von Flächentarifver- trägen, Haus- oder Firmentarifverträgen oder durch andere Vereinbarungen erfol- gen, hängt von vielen Einflussfaktoren ab, nicht zuletzt von den jeweils betrieblichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und natürlich auch von der Akzeptanz der jeweiligen Tarifverträge. Bei vielen dieser Themen unterstützt der AGV Oldenburg seine Mitgliedsunternehmen der verschie- denen Branchen und ist stets zu einer kon- struktiv-kritischen Diskussion mit allen ge- sellschaftlichen Kräften bereit. Dies gilt insbesondere auch für die Gewerkschaften, mit denen der AGV Oldenburg bereits seit Jahrzehnten auf sachlicher Ebene zusam- menarbeitet und auch gemeinsame Projek- te sozialpartnerschaftlich bearbeitet und realisiert hat. Parallel zur Dynamik der gesellschaftli- chen Veränderungen in den letzten Jahr- zehnten haben sich auch die Aufgaben, Themen und Herausforderungen beim AGV verändert und kontinuierlich erweitert. Digitalisierung, die demografische Ent­ wicklung und andere gesellschaftliche Ver- änderungen erfordern in der zukünftigen Arbeitswelt neue Strukturen und Konzepte – von der Gestaltung der Arbeitsbedingun- gen und der Arbeitsvertragsbedingungen über Personalorganisation und –planung bis zur Personalentwicklung. Darüber hin- aus führen neue gesetzliche Regelungen mit wachsendem Bürokratiepotential zu weiteren Herausforderungen und Hand- lungsbedarf in den Unternehmen. Die Mit- glieder bei diesen Themen und Verände- rungsprozessen zu beraten und mit praxisorientierten Veranstaltungen, Foren und Arbeitskreisen zu unterstützen sowie ein umfangreiches Informationsnetzwerk für die Betriebe zu schaffen, bleibt eine wesentliche Aufgabe des AGV. Der Arbeit- geberverband Oldenburg wird gemeinsam mit seinen Netzwerk- und Kooperations- partnern dabei auch zukünftig Berater, Ideengeber und Entwickler von Konzepten und Problemlösungen sein, im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen und zum Wohl und zur Förderung der Wirtschaftsre- gion Nordwest. 87

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