Netzroller 2022

21 Der Spielbetrieb beginnt & Die Spielordnung Die erste Satzung Knapp zwei Monate nach der Gründung wurde im Clublokal „Ratscafe“ am 10.11.1912 die erste Satzung errichtet. Gleichzeitig wurde aber auch eine Spielordnung erlassen, aus der hier auszugsweise zitiert wird, da wir durch sie einen kleinen Einblick in den damaligen Spielbetrieb beim BTC erhalten. Spielordnung Diese Spielordnung erlangte mit Beginn der Tennissaison 1913 ihre Gültigkeit. Für den Spielbetrieb wurde die Turnieranlage des Turnierclub Bremen gepachtet, der dem BTC durch besonderes Entgegenkommen „die in vorzüglicher Verfassung sich befindlichen vier Plätze an der Georg-GröningStraße mitsamt der Vereinsbude“ überließ. Später wurde unserem Club dieser Grund und Boden für 72.000 Mark zum Kauf angeboten, aber die Mittel des jungen Vereins boten keine Möglichkeit, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Der nun beim BTC beginnende Spielbetrieb wurde allerdings sehr bald durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges im August 1914 jäh unterbrochen. Zwar wurden noch im Jahre 1913 und 1914 die internen Clubturniere durchgeführt, jedoch kamen der sportliche Betrieb und die gepflegte Geselligkeit sehr bald nach Kriegsbeginn vollständig zum Erliegen. Fast alle männlichen Mitglieder waren dem Ruf des Vaterlandes begeistert gefolgt und zu den Fahnen geeilt, galt doch der Erste Weltkrieg noch als eine vaterländische Angelegenheit. Auch die Damen und die älteren Daheimgebliebenen hatten ganz andere Sorgen, Nöte und Aufgaben, die einer exklusiven Freizeitbetätigung wie Tennis zuwiderliefen. Die Platzanlage an der Georg-Gröning-Straße verödete mehr und mehr und wurde zum Teil als unmittelbare Folge der schlechten Lebensmittelversorgung in Gemüseanbauland umfunktioniert. § 1 Die Bälle stellt der Club. Die Mitglieder werden gebeten, nicht mehr als 6 Bälle pro Platz zum Spiel zu benutzen. § 2 Es darf nur im weißen Tennis-Anzug bezw. weißen Kleid und mit Schuhen ohne Absätze gespielt werden. § 4 Sind alle Plätze benutzt und warten Mitglieder auf das Freiwerden von Plätzen, so darf nicht mehr als ein Satz gespielt werden, und muß abgebrochen werden, sobald eine Partei sechs Spiele gewonnen hat (kurzer Satz). § 5 Wenn Mitglieder auf das Freiwerden von Plätzen warten, dürfen keine Einzelspiele gespielt werden. § 8 Die aktiven Mitglieder erhalten einen Schlüssel zum Tennisplatz gegen Erstattung der Selbstkosten. § 10 Nach voraufgegangenem Regen sind die Plätze, bevor sie in Benutzung genommen werden, zu walzen. Mitglieder, die als letzte den Platz verlassen, sind verpflichtet, sich zu überzeugen, daß alle Netze abgespannt, sowie alle Bälle eingesammelt werden und haben dieselben beim Weggange Clubhaus und Platz ordnungsmäßig zu verschließen. Sie sind für alle durch Unterlassen des Abschließens entstehenden Schäden verantwortlich. § 12 Um Unglücksfällen vorzubeugen, wolle man außer Spielbällen das Schlagen unnötiger und scharfer Bälle unterlassen. § 14 Die Abrechnung mit dem Balljungen hat nach jedem Satz zu erfolgen ... § 15 Für jeden über das Drahtgitter verschlagenen Ball ist der Anschaffungswert zu bezahlen, sofern derselbe nicht sofort wieder zurückgebracht werden kann. Bei späterer Rücklieferung wird die Strafe zurückerstattet.“

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