100 Jahre AGV

gegründeten Verband wieder aus. Vorsit- zender Heinrich Fischer und sein ge- schäftsführender Vorstand suchen daher nach einem erfahrenen Mann, der sich mit der Verbandsarbeit bestens auskennt. Sie finden ihn in Dr. Kurt Jahncke, der nach über vier Jahren Kriegsgefangenschaft 1949 nach Oldenburg heimgekehrt ist. Dr. Jahn- cke hatte den „Industrie- und Arbeitgeber- verband für den Freistaat Oldenburg e.V.“ bis 1929 als Hauptgeschäftsführer gelei- tet. Er war dann mehrere Jahre als Wirt- schaftsredakteur für die „Oldenburger Nachrichten“ tätig. Im Frühjahr 1933 wech- selte er in das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und leite- te dort die Presseabteilung. 1936 verließ er das Ministerium auf eigenen Wunsch und übernahm die Verlagsleitung des „Berliner Tageblattes“. Ab 1939, nach Einstellung dieser Zeitung, arbeitete er in der Presse- abteilung des Auswärtigen Amtes. 1941 meldete er sich dann freiwillig zur Wehr- macht. Im Januar 1950 nimmt Dr. Kurt Jahncke seine Tätigkeit als Geschäftsführer des Ar- beitgeberverbandes Oldenburg auf – ge- meinsammit Christian Lange. Durch einen Beschluss des Vorstandes vom 23. Dezem- ber 1952 wird Dr. Jahncke mit sofortiger Wirkung zumHauptgeschäftsführer be- stellt. Dr. Kurt Jahncke nimmt im Januar 1950 seine Tä- tigkeit als Geschäftsführer des Verbandes auf. ImDezember 1952 bestellt ihn der Vorstand zumHauptgeschäftsführer. Immer amPuls der Zeit Mit der Neugründung des Arbeitgeberver- bandes Oldenburg erhalten die Gewerk- schaften, die die Militärregierungen be- reits 1946 zumindest auf lokaler Ebene wieder zulassen, einen anerkannten Ver- handlungspartner. So ist bereits im Einla- dungsschreiben von Christian Lange zur Neugründung am 27. Juni 1949 zu lesen, dass „seit Gründung des Arbeitgeberaus- schusses […] die Arbeitsstreitigkeiten (Lohnkämpfe) in den einzelnen Betrieben in einem erheblichen Maße zugenommen [haben], daß eine dauernde Beratung und Betreuung der Betriebe in sozialrechtli- chen Angelegenheiten notwendig ist.“ Die einschneidenden Veränderungen in der Sozialgesetzgebung der noch jungen Bundesrepublik Deutschland gibt den Ini- tiatoren Recht. Am 14. November 1952 tritt das Betriebsverfassungsgesetz in Kraft und stellt die Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Dr. Kurt Jahncke be- tont auf einer Sitzung von Arbeitgebern in Nordenham (Landkreis Wesermarsch) im November 1952, „daß von Arbeitgeber- seite das Gesetz fair durchgeführt wer- den soll“, und führt aus, „daß der Arbeit- geberverband Oldenburg in Auslegung und Vertretung des BVG [Betriebsverfas- sungsgesetz] jederzeit zur Verfügung steht.“ 32

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