100 Jahre AGV
Neuer Schwung So nimmt die Sache auch in Oldenburg wie- der Fahrt auf. Als Vertreter des Arbeitge- berausschusses für den Verwaltungsbezirk Oldenburg lädt Christian Lange in einem Schreiben vom 17. Juni 1949 interessierte Unternehmer, vermutlich alle ehemaligen Mitglieder des „Industrie- und Arbeitgeber- verbandes für den Freistaat Oldenburg e.V.“, zu einem Treffen am 27. Juni 1949 ein. Dort heißt es: „Seit Gründung des Arbeitgeberausschusses haben die Arbeitsstreitigkeiten (Lohnkämpfe) in den einzelnen Betrieben in einem erhebli- chen Maße zugenommen, daß eine dauernde Beratung und Betreuung der Betriebe in sozi- alrechtlichen Angelegenheiten notwendig ist. Eine solche Betreuung kann aber nur von ei- nemVerband durchgeführt werden, der mög- lichst betriebsnahe ist und daher über Fragen des Arbeits- und Sozialrechts schnellstens Aus- kunft geben kann. Das ist aber bei den meisten Wirtschafts- und Fachverbänden nicht der Fall, da sich durchweg die Geschäftsstellen dieser Verbände entweder in Hannover oder bei bizonalen und zonalen Verbänden weit entfernt von demBetrieb im Lande Oldenburg liegen. Vor der Währungsreform betrug die Anzahl der Arbeitsgerichtsprozesse beimArbeits- amt Oldenburg vom 1.1.48 – 20.6.48 197 Nach der Währungsreform vom 21.6.48 – 31.12.48 1383 vom 1.1.49 – 15.6.49 1151 Die nicht einheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sowie die laufend fortschrei- tende Entwicklung auf demGebiete der Sozial- gesetzgebung führen zu einer allgemeinen Rechtsunsicherheit. Nur wer laufend auf dem Gebiete arbeitet, ist in der Lage, das Gebiet des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung zu überschauen und einwandfrei Auskünfte zu geben. Daher ist von Seiten der einzelnen Betriebe und Arbeitgeber der Wunsch nach Errichtung eines allgemeinen örtlichen Arbeitgeberver- bandes, der sie laufend berät und vor den Ar- beitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht vertritt, in immer stärkeremMaße wiederholt worden. Das Bedürfnis nach Errichtung eines solchen örtlichen Arbeitgeberverbandes ist daher ohne weiteres zu bejahen. Der seitherige Arbeitgeberausschuss stellt nur einen losen Zusammenschluß eines Teiles der bestehenden Wirtschafts- und Fachver- bände dar. Die Vertretung vor den Arbeits gerichten ist nur für Mitglieder der ange- schlossenen Verbände zugelassen. Der überwiegende Teil der Arbeitgeber ist vor dem Arbeitsgericht Oldenburg ohne Vertre- tung, weil einzelne Fach- und Wirtschaftsver- bände mit Rücksicht auf ihren Sitz außerhalb Oldenburgs nicht in der Lage sind, ihre Mit- glieder örtlich zu beraten und vor dem Ar- beitsgericht Oldenburg zu vertreten, und der Arbeitgeberausschuß mangels Mitglied- schaft auch zur Vertretung nicht berechtigt ist. In der Arbeitsgemeinschaft der Verbände und Organisation der Wirtschaft im Lande Niedersachsen, zusammengefaßt im Zentral- büro der Wirtschaftsverbände in Hannover, hat sich aus allen diesen Gründen die einstim- mige Ansicht durchgesetzt, daß im Interesse der Arbeitgeber von der Bildung von bezirkli- chen Arbeitgeberverbänden nicht abgesehen werden kann. In den übrigen Regierungsbezir- ken des Landes Niedersachsen sind teilweise Arbeitgeberverbände schon gegründet oder in Vorbereitung. Wir halten nach den bisherigen Erfahrungen die Gründung eines Arbeitgeber- verbandes Oldenburg für den Verwaltungsbe- zirk Oldenburg im Interesse der Betriebe für dringend erforderlich und haben daher den Entwurf einer Satzung ausgearbeitet, den wir in der Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beifü- gen. Dieser Entwurf soll von den Vertretern der verschiedensten Gruppen in unseremAr- beitgeberausschuß als vorberatender Aus- schuß beraten werden. Im Einvernehmen mit demVorsitzenden des Arbeitgeberausschusses, Herrn Direktor Dr. 30
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk0MTAy