100 Jahre AGV
und das Streikrecht vollständig abge- schafft. Landesweit werden alle Arbeitge- berverbände in die Deutsche Arbeitsfront (DAF) überführt. Jetzt gilt ausschließlich das „Gesetz zur Ordnung der nationalen Ar- beit“. Kurz darauf, im Oktober 1934, wird die DAF offiziell der NSDAP angeschlossen. ImOldenburger Land dauert es zwei Jahre, bis die Überführung des Industrie- und Ar- beitgeberverbandes für den Freistaat Olden- burg in die Deutsche Arbeitsfront 1935 ab- geschlossen ist. Was die Tarifpolitik betrifft, so ist dies nun Sache der „Reichstreuhänder der Arbeit“. Des Weiteren übernehmen diese von den Nationalsozialisten berufenen Treu- händer auch folgende Aufgaben: Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens, Schlichtung von Streitfällen, Bildung der Vertrauensräte, Überwachung und Einhal- tung der Betriebsordnung, Mitwirkung bei der sozialen Ehrengerichtsbarkeit, Mittei- lungspflicht über die sozialpolitischen Ent- wicklungen in ihren Wirtschaftsgebieten gegenüber dem Reichsarbeitsministerium. Die Ereignisse im Jahr 1933 erfordern die Ein- berufung einer außerordentlichenMitglie- derversammlung. Ganz oben auf der Tages- ordnung steht der Bericht über die durch den Auflösungsbeschluss entstandene neue Lage für Arbeitgeberverbände. 26
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